Die LMIV - was Onlinehändler wissen müssen

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung kommt – noch in diesem Jahr!

Ab 13. Dezember 2014 gilt europaweit die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – mit weitreichenden Folgen und rechtlichen Herausforderungen für den Vertrieb von Lebensmitteln, auch online. Eine Übergangsfrist wird es bei der Umsetzung nicht geben. Pünktlich zum Stichtag müssen alle Änderungen im Online-Shop bereits umgesetzt worden sein.

Aufgrund der zum Teil tiefgreifenden Änderungen ist es ratsam, die anstehenden Neuerungen entsprechend vorzubereiten, an Vorlieferanten heranzutreten um entsprechende Informationen zu erhalten und diese technisch sinnvoll aufzubereiten.

Da die Verordnung dem Schutz der Konsumenten von Lebensmitteln dient, die mit den zu erteilenden Informationen eine fundierte Auswahl treffen sollen, ist damit auch der Bereich des Verbraucherschutzes betroffen. Insoweit ist zu befürchten, dass die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung zu einer Vielzahl von Abmahnungen führen wird, so dass die Betreiber von Online-Shops dringend tätig werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen ab dem 13.12.2014 einzuhalten.

Folgende Änderungen stehen an:

Unser Service für Sie:

Wir prüfen Online-Shops auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unterbreiten bei Bedarf Anpassungs- oder Änderungsvorschläge. Zudem sind wir auch gerne bei Umsetzung behilflich, so dass auf einzelne technische Möglichkeiten oder Gestaltungswünsche individuell eingegangen werden kann.