Energieeffizienz: Geänderte Pflichten für Onlineshops ab dem 1. Januar 2015
Die Angabe der Energieeffizienzklasse und weiterer energieverbrauchsrelevanter Merkmale beschäftigt Online-Händler bereits seit längerer Zeit.
Pünktlich zum Jahreswechsel stehen für alle Onlinehändler, die ein entsprechendes Sortiment führen Neuerungen an, die bei der Pflege der Produkte, aber auch bei der Gestaltung des Shops selbst beachtet werden müssen.
Konkret geht es um die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 518/2014 der EU-Kommission, die die Pflichten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Internet erweitert.
In den Erwägungen führt die Kommission aus, dass beim Verkauf über das Internet das Etikett und das Datenblatt eines Produktes ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand gezeigt werden können. Daher sollten die Händler das Etikett und das Datenblatt beim Verkauf über das Internet anzeigen.
Um einen Übergang zu gewährleisten, trifft diese Pflicht nur diejenigen Modelle, die ab dem 1. Januar 2015 neu in Verkehr gebracht werden - für Altprodukte existiert jedoch die Möglichkeit, die Anzeige auf freiwilliger Basis vorzunehmen. Dies ist die von uns empfohlene Vorgehensweise, um nicht das Sortiment in zwei unterschiedlichen Ausprägungen pflegen zu müssen.
Da die Anzeige des Etiketts und des Datenblatts neben dem Produkt mehr Platz auf dem Bildschirm in Anspruch nehmen, wird es gestattet, sie mithilfe einer geschachtelten Anzeige darzustellen.
Was dies im Einzelnen bedeutet und welche Pflichten sich konkret ergeben, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Dort erläutern wir auch, was es mit der "geschachtelten Anzeige" auf sich hat.
Unser Service für Sie:
Wir prüfen Online-Shops auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unterbreiten bei Bedarf Anpassungs- oder Änderungsvorschläge. Zudem sind wir auch gerne bei Umsetzung behilflich, so dass auf einzelne technische Möglichkeiten oder Gestaltungswünsche individuell eingegangen werden kann.
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