Das neue Widerrufsrecht 2014 - Was Onlinehändler wissen müssen
Das Jahr 2014 bringt für die Betreiber von Online-Shops erhebliche Änderungen mit sich. In dem Bestreben das Widerrufsrecht in Europa einheitlich zu gestalten, hat der europäische Gesetzgeber die Verbraucherrechterichtlinie erlassen. Diese wird zum 13.06.2014 in Deutschland umgesetzt.
Eine Übergangsfrist wird es bei der Umsetzung nicht geben. Pünktlich zum Stichtag müssen alle Änderungen im Online-Shop bereits umgesetzt worden sein. Aufgrund der zum Teil tiefgreifenden Änderungen ist es ratsam, die anstehenden Neuerungen entsprechend vorzubereiten.
Gerade im Bereich des Widerrufsrechts wird sich vieles grundlegend ändern, so dass die Betreiber von Online-Shops dringend tätig werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen ab dem 13.06.2014 einzuhalten. Folgende Änderungen stehen an:
Unser Service für Sie:
Bei der rechtlichen Betreuung von Online-Shops können unsere Anwälte auf eine langjährige umfangreiche Erfahrung zurückblicken. Im E-Commerce beraten wir eine Vielzahl von national und international tätigen Unternehmen.
Gerne sind wir Ihnen bei der rechtlich einwandfreien Anpassung Ihres Online-Shops an die neuen gesetzlichen Vorgaben behilflich. Sprechen Sie uns hierzu einfach an!
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